Apothekenführung

Apothekenreform 2026: Was Apothekeninhaber jetzt tun sollten

Nach dem Kabinettsbeschluss steht fest: Das Apotheken-Fixum bleibt unverändert, während neue Aufgaben, Haftungsrisiken und Investitionen auf die Branche zukommen. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Dennoch sollten sich Apothekeninhaber jetzt vorbereiten.

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Leerer Plenarsaal

Das Bundeskabinett beschließt das ApoVWG – die Apothekerschaft protestiert

Am 17. Dezember 2025 hat das Bundeskabinett das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) beschlossen. Doch die Apothekerschaft bleibt alarmiert. In ihrer aktuellen Stellungnahme zur Apothekenreform 2026 stellt die ABDA unmissverständlich fest: Diese Reform widerspricht dem Koalitionsvertrag und gefährdet die Patientenversorgung.

Warum die Kritik? Die Reform bringt zwar neue Aufgaben für Apotheken (pharmazeutische Dienstleistungen, erweiterte Impfrechte, Notfallversorgung), versäumt aber die dringend notwendige wirtschaftliche Stabilisierung der Branche. Das Ergebnis: Weitere Apothekenschließungen drohen.

Das Kernproblem: Keine wirtschaftliche Stabilisierung trotz Koalitionsvertrag

Der größte Kritikpunkt der ABDA: Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU / CSU und SPD vereinbarte Anhebung des Apotheken-Fixums von 8,35 Euro auf 9,50 Euro wird nicht umgesetzt – weder durch das ApoVWG noch durch die begleitende Verordnung.

Die wirtschaftliche Lage der Apotheken 2026: Die Fakten 

KennzahlAktueller StandEntwicklung 
Apotheken-Fixum8,35 €Seit 13 Jahren unverändert 
Betriebskosten+ 65 % (ABDA)Seit 2013 massiv gestiegen
pDL-Topf 500+ Mio. €Ungenutzt, Kassen fordern Rückzahlung

Die fünf größten Streitpunkte der Apothekenreform 2026

  1. PTA-Vertretung
    Die ABDA lehnt den auch nur zeitweisen Betrieb von Apotheken ohne anwesenden Apotheker kategorisch ab. Begründung: Dies hinterfragt das Fremdbesitzverbot und gefährdet den Patientenschutz. Haftungsfragen ungeklärt!
     
  2. Zweigapotheken-Regelung
    Die geplante Erlaubnis für bis zu zwei Zweigapotheken sei nicht erforderlich. ABDA fordert strenge Auflagen zum Schutz des Mehrbetriebsverbots.
     
  3. Haftung für Preiswächter
    Mitglieder der Paritätischen Stelle können persönlich haftbar gemacht werden – schlimmstenfalls existenzvernichtend. ABDA fordert staatliche Haftungsübernahme.
     
  4. Rx-Abgabe ohne Rezept als Selbstzahlerleistung
    Chroniker sollen verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept erhalten – aber als Selbstzahlerleistung. ABDA warnt: Dies unterläuft das Sachleistungsprinzip der GKV.
     
  5. pDL nur auf Rezept
    Internationale Erfahrungen zeigen: Medikationsmanagement wird bei ausschließlich ärztlicher Verordnung kaum in Anspruch genommen.

GKV-Spitzenverband will pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) komplett streichen

Während die Apothekenreform 2026 pharmazeutische Dienstleistungen ausbauen will (Prävention Herz-Kreislauf, Diabetes, Raucherentwöhnung, erweiterte Impfrechte), plant der GKV-Spitzenverband deren komplette Abschaffung!

Die GKV-Forderung im Detail:

  • Rückforderung von über 550 Millionen Euro aus dem pDL-Topf
  • Jährliche Einsparungen bis zu 170 Millionen Euro
  • Streichung der gesetzlichen pDL – stattdessen individuelle Vereinbarungen

Handlungsempfehlungen

Was Apothekeninhaber JETZT tun sollten:

Sofortmaßnahmen (Januar 2026):

Mittelfristig (Q1-Q2 2026):

  • Szenarioplanung – Was passiert, wenn Fixum-Erhöhung ganz ausbleibt?
  • Preisstrategie entwickeln – Kundensensitive Preise entwickeln, die die Wirtschaftlichkeit Ihrer Apotheke stärken
    Tipp: Preisgestaltung in wenigen Minuten mit ADGCOACH PRO-FIT AI
  • Prozesse hinterfragen und verbessern – Ressourcen sparen und dort einsetzen, wo sie sich am meisten auszahlen.
    Tipp: Sprechen Sie Ihren Berater an, um gemeinsam die größten Schwachstellen Ihrer Apotheke ausfindig zu machen und weitere Schritte in die Wege zu leiten.  
  • Kooperationen prüfen – Einkauf, Notdienst-Tausch, Marketing-Netzwerke
    Tipp: Prüfen Sie Ihre Vor- und Nachteile durch Lösungen wie etwa ApothekenGemeinschaft, eCouponing oder gesund.de
  • Retention-Programme – Mitarbeiterbindung wichtiger als Recruiting (Fachkräftemangel!)

FAQ zur Apothekenreform 2026 – Die wichtigsten Fragen beantwortet

Was ist die Apothekenreform 2026 (ApoVWG)?
Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wurde am 17. Dezember 2025 vom Bundeskabinett beschlossen. Es soll Apotheken neue Aufgaben geben (pharmazeutische Dienstleistungen, erweiterte Impfrechte, Notfallversorgung) und strukturelle Änderungen ermöglichen (PTA-Vertretung, Zweigapotheken). Die ABDA kritisiert, dass die dringend notwendige wirtschaftliche Stabilisierung ausbleibt.

Das Gesetz ist aber noch nicht endgültig verabschiedet, da das parlamentarische Verfahren noch läuft. Am 30. Januar 2026 soll erstmalig im Bundestag über das ApoVWG beraten werden.

Wird das Apotheken-Fixum 2026 erhöht?
Nein. Trotz Koalitionsvertrag zwischen CDU / CSU und SPD wird die Fixum-Erhöhung nicht umgesetzt – weder durch das ApoVWG noch durch die begleitende Verordnung. Das Fixum bleibt bei 8,35 € (seit 2013 unverändert), während die Betriebskosten um ca. 65 % gestiegen sind (ABDA).

Was sollten Apothekeninhaber 2026 jetzt konkret tun?
Sofortmaßnahmen (Januar 2026):

  • Kennzahlen tracken (Rohertrag, Liquidität)
  • Retax-Prophylaxe verschärfen
  • NIS2-Compliance prüfen
  • pDL-Strategie überdenken

Fazit: Apothekenreform 2026 – Handeln statt Warten

Die Apothekenreform 2026 wird die Branche nicht retten – sie verschärft die Krise sogar, wenn die wirtschaftliche Stabilisierung weiter ausbleibt. 2026 wird nicht das Jahr der Rettung, sondern das Jahr der Marktbereinigung.

Der Apothekenreform 2026 standhalten werden:

  • Apotheken mit wirtschaftlich gesundem Fundament
  • Apotheken mit professionellem Risikomanagement
  • Apotheken mit klarer Positionierung
  • Apotheken, die externe Expertise nutzen

Noch ist die Reform nicht verabschiedet. Aber: Eine Reform kommt – und nur wer selbst handelt, gestaltet die Zukunft seiner Apotheke. Am besten mit starken Partnern, die einem helfen, die Herausforderungen so zu stemmen, sodass am Ende auch noch genug übrigbleibt.