Die ePA für alle: Kunden besser beraten
Chancen und Nutzen für Ihre Apotheke
Gesundheitsdaten an einem Ort
Die Elektronische Patientenakte (ePA) ist ein Baustein der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Sie bietet Versicherten die Möglichkeit, ihre Gesundheitsdaten wie etwa Informationen zur Medikation, Arztbriefe und Befunde digital an einer Stelle zu verwalten und über die Telematikinfrastruktur (TI) mit verschiedenen Heilberuflern zu teilen. Für stationäre Apotheken eröffnet die ePA neue Chancen, ihre Kunden durch eine noch individuellere Beratung zu binden.

Chancen der ePA für Ihre Apotheke
Erste Anwendung für Apotheken: Die elektronische Medikationsliste (eML)
Als erste Anwendung für Apotheken, ist die elektronische Medikationsliste (eML) in der ePA verfügbar.
In der eML werden alle Medikamente eines Patienten automatisch gelistet. Das heißt: Verordnet der Arzt ein Arzneimittel auf eRezept oder wird ein eRezept in einer Apotheke eingelöst, wird dies automatisch in der eML dokumentiert. Ein manueller Eintrag durch das Apothekenteam oder den Arzt ist nicht erforderlich.
Mithilfe der eGK können Sie in der Apotheke auf die Gesundheitsdaten in der ePA zugreifen und für die individuelle Beratung eines Kunden heranziehen.

Alles zentral im AMTS-Modul
Im ADG System können Sie die elektronische Medikationsliste (eML) nach Einlesen der eGK einfach über das AMTS-Modul aufrufen. Von hier aus gelangen Sie auch auf den Bundesmedikationsplan (BMP), um diesen zu bearbeiten. So haben Sie alle für Ihre Beratung relevanten Informationen an einer Stelle parat.
Zukünftig soll die Handhabung sogar noch einfacher werden: Als Teil des digital gestützten Medikationsprozesses (dgMP) wird der Bundesmedikationsplan (BMP) als elektronischer Medikationsplan (eMP) ebenfalls in der ePA für alle integriert.
Sofern der Patient den elektronischen Medikationsplan (eMP) bereits nutzt, wird dieser schon jetzt vollumfänglich im AMTS-Modul der ADG unterstützt.
Erweitern Sie Ihre Beratung mit MediCheck
Bieten Sie schon pharmazeutische Dienstleistungen an? Im ADG System können Sie aus dem AMTS-Modul heraus direkt in die Medikationsanalyse über den MediCheck starten und Ihre Kunden optimal betreuen.

Der Patient entscheidet
Jeder gesetzlich Versicherte in Deutschland hat Anspruch auf eine elektronische Patientenakte. Diese wurde Anfang 2025 durch die Krankenkassen für alle Versicherten angelegt. Wünscht ein Patient dies nicht, kann er bei seiner Krankenkasse widersprechen (Opt-out).
In der Apotheke können Sie die Informationen aus der ePA, insbesondere die eML, im Rahmen des Behandlungskontextes einsehen, um Ihre Patienten bestmöglich zu betreuen.
Zudem hat ein Patient die Möglichkeit, seine Daten über die ePA-App seiner Krankenkasse in Verbindung mit seiner NFC-fähigen eGK und einem PIN eigenständig einzusehen. Bei Bedarf kann er außerdem einstellen, wer auf die Daten zugreifen darf.
FAQ: Häufige Fragen zur ePA für alle
Am 15. Januar 2025 ist die elektronischen Patientenakte (ePA) für alle in den Modellregionen Hamburg und Umland, Franken sowie Nordrhein-Westfalen gestartet. In einer Testphase werden nun alle Abläufe sorgfältig geprüft. Anschließend erfolgt sukzessive die bundesweite Einführung.
Der Zugriff auf die ePA erfolgt gesichert über die Telematikinfrastruktur. Über die elektronische Gesundheitskarte eines Patienten, erhalten Sie in Ihrer Apotheke Zugang zu den in der ePA gespeicherten Informationen – sofern ein Patient nicht per Opt-Out widersprochen hat.
Ja, die ePA für alle ist eine weitere Anwendung der Telematikinfrastruktur, die Apotheken vorweisen müssen, um keine Abzüge der TI-Pauschale zu erhalten. Die Meldung an den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) erfolgt für ADG Anwender automatisch aus dem System.
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