Telematikinfrastruktur
Bereits vor einigen Jahren wurde die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) im E-Health-Gesetz festgelegt. Nun erfolgt die Anbindung der Apotheken an die TI – und bildet die Basis für verschiedene digitale Services im Gesundheitsmarkt. Diese möchten wir Ihnen hier vorstellen und wichtige Fragen beantworten.

KIM – Kommunikation im Medizinwesen
KIM ermöglicht eine sichere elektronische Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern, Leistungserbringerinstitutionen und Kostenträgern, die im deutschen Gesundheitswesen an die TI angeschlossen sind und hat das Ziel, die gesamte elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen sicher und barrierefrei über KIM abzuwickeln und eröffnet somit die Möglichkeit, den Post- und Faxversand zeit- und geldsparend abzulösen.
Digitale Impfzertifikate ausstellen
Das Ausstellen digitaler Impfzertifikate ist nur über einen Fachdienst in der Telematikinfrastruktur (TI) möglich. Die sichere Infrastruktur soll die sensiblen Daten vor unbefugten Zugriffen schützen und das Fälschungsrisiko minimieren. Damit Apotheken digitale Impfzertifikate ausstellen können, hat die ADG im vergangenen Jahr kurzfristig den Zugriff über die TI hergestellt. Das Bedrucken des entsprechenden Abrechnungsbelegs erfolgt ganz einfach über Ihre ADG Warenwirtschaft.


Informationen zum eRezept
Das eRezept soll das Erstellen, Übermitteln und Beliefern für alle Beteiligte vereinfachen. Seit dem 1. September 2022 müssen Apotheken in Deutschland eRezepte beliefern können. Ist Ihre Apotheke darauf vorbereitet?
Lesen Sie hier alle Informationen zum eRezept
Das Wort Telematik setzt sich aus den Begriffen „Telekommunikation“ und „Informatik“ zusammen und bezeichnet die Vernetzung verschiedener IT-Systeme. Es handelt sich dabei um ein geschlossenes Netzwerk, das zukünftig einen sicheren Austausch von Gesundheitsinformationen zwischen den Leistungserbringern (Apotheken, Ärzte, Krankenhäuser usw.), den Kostenträgern und den Patienten ermöglicht. Zugang erhält nur, wer nachweislich beruflich dazu berechtigt und mit dem entsprechenden Equipment ausgestattet ist. Für den Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung der TI ist die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) verantwortlich.
Die sogenannte N-Ident-Nummer ist ein digitaler Schlüssel je Apotheke, der ursprünglich den Zugang zu securPharm ermöglicht hat. Im Bestellprozess der TI benötigen Sie diese Nummer während des Bestellprozesses Ihrer SMC-B Karte auf der Website des Kartenanbieters medisign.
Die N-Ident-Nummer haben Sie in Zusammenhang mit securPharm erhalten.
Um das Verfahren für Sie zu erleichtern, wurde die Anzeige der N-Ident-Nummer zudem in den Warenwirtschaftssystemen A3000 und S3000 vereinfacht. Über diese Möglichkeit und das schrittweise Vorgehen um die N-Ident-Nummer im jeweiligen System einsehen zu können, haben wir Sie per Briefkastenmitteilung informiert.
Im Bestellprozess des Kartenanbieters medisign werden Sie aufgefordert, Ihre Apothekennummer einzutragen. Bitte erfragen Sie diese im Zweifelsfall bei Ihrer zuständigen Apothekerkammer.
Ohne die gSMC-KT kann keine Verbindung zwischen eHealth-Kartenterminal und der Telematikinfrastruktur hergestellt werden. Die Smartcard enthält die Zertifikate und Schlüssel zum Aufbau der verschlüsselten Verbindung zum Konnektor.
Somit benötigt jedes Kartenterminal eine gerätespezifische gSMC-KT.
PTV ist die Abkürzung für "Produkttypversion" und 4 weist auf die 4. Version für die Konnektoren hin.
Diese 4. Version (PTV4) wird für die Anwendungen "Elektronische Patientenakte" (ePA) und Elektronisches Rezept (eRezept) benötigt - den weiteren Schritten der Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat in einer Änderungsvereinbarung zur TI-Vereinbarung vom 27.05.2020 weitere Verhandlungen zur Refinanzierung der TI Ausstattung der Apotheken mit dem GKV Spitzenverband abgeschlossen.
Ein wesentlicher Bestandteil dabei ist ein weiteres Update des Konnektors mit weiteren Funktionen der Produkttypversion 4 (PTV4), zur umfassenden Unterstützung des elektronischen Rezepts (eRx) und der elektronischen Patientenakte (ePA).
Zum einen besteht dieses Update aus einem Firmware Update des Konnektors und zum anderen aus einem Lizenzfile für die erweiterten Funktionen.
Der erste Teil des reinen Firmware Updates wird automatisch auf Ihrem Konnektor durchgeführt.
Für das Lizenzfile erhalten Sie in den nächsten Wochen ein Angebot durch Ihre Geschäftsstelle.
Erst mit dem kompletten Update (Firmware und Lizenzfile) sind alle Vorrausetzungen für die Beantragung einer weiteren Refinanzierung über das Portal des Nacht- und Notdienstfond (NNF) möglich!
- Innerhalb der TI gibt es aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen vielfältige Zugangsdaten, Passwörter und PINs
- Diese sollten Sie sicher aufbewahren um einen Verlust vorzubeugen. So verhindern Sie aufwendige Prozesse zur Reaktivierung bzw. zusätzliche Kosten für eine mögliche Wiederbeschaffung
- Hier finden Sie ein Musterformular zur einfacheren Dokumentation und Ablage Ihrer Kennwörter und PINs
- Zugang zum Portal des Kartenanbieters (z.B. medisign)
Der Zugang zu dem persönlichen Bereich für die Antragsstellung und Freischaltung der Betriebsstättenkarte (SMC-B) und des Heilberufsausweises (HBA) ist mit einem individuellen von Ihnen gewählten Kennwort geschützt
- Freischaltkennwort für Betriebsstättenkarte (SMC-B) und Heilberufsausweis (HBA)
Sowohl die SMC-B als auch der HBA müssen von Ihnen im Portal des Kartenanbieters, unter Verwendung des von Ihnen im Bestellprozess vergebenen Kennworts, freigeschaltet werden.
a. SMC-B: Diese müssen Sie nach Erhalt und vor der Installation der TI in Ihrer Apotheke freischalten
b. HBA: Diesen schalten Sie erst frei, wenn die Transport-PINs der Karte bzw. qualifizierten Signatur (QES) Ihres HBAs geändert wurden.
Dies ist erst mit einem weiteren Softwareupdate des ADG AMTS-Moduls (Q2/2021) möglich!
- Sperrkennwort für den Heilberufsausweis (HBA)
Dieses Kennwort benötigen Sie im Falle eines Diebstahls oder Verlusts Ihres HBAs um die Karte sperren zu können
- Karten-PIN der Betriebsstättenkarte (SMC-B)
Diese PIN wird bei der Installation der Telematikinfrastruktur (TI) von der Transport-PIN in eine persönliche PIN geändert. Der Techniker fragt Sie bei der Installation nach dieser Karten-PIN
- PINs des Heilberufsausweises (HBA)
Der HBA besitzt 2 PINs:
a. Persönliche Karten PIN für den HBA selbst
b. Persönliche PIN der qualifizierten Signatur (QES) für das Signieren von Dokumenten und Schriftverkehr
Beide PINs werden erst nach der Installation der TI gesetzt.
Achtung!
Im Zusammenhang mit den aktuellen Funktionen der TI bzw. des elektronischen Medikationsplans (eMP/AMTS) ist der Einsatz eines Heilberufsausweises (HBA) nicht notwendig bzw. vorgesehen.
Daher stehen Ihnen die Funktionen zur Änderung der Transport-PIN und Signatur-PIN (QES) des HBAs aktuell noch nicht vollumfänglich zur Verfügung. Diese Funktionen werden Ihnen im Rahmen eines Softwareupdates des ADG AMTS-Moduls (Q2/2021) automatisch bereitgestellt.
Eine zeitliche Befristung zur Freischaltung gibt es trotz eventuellem Erinnerungsschreiben durch den Kartenlieferanten (z.B. medisign) jedoch nicht. Die Freischaltung kann damit auch zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt stattfinden.
Bis dahin ist der PIN-Brief des HBAs sicher aufzubewahren!
Sie haben die Möglichkeit, das erste und letzte Zeichen Ihres Freischaltkennwortes einzusehen.
Bitte loggen Sie sich dafür auf der Seite ehba.de bzw. smc-b.de in Ihrem Medisign Kundenkonto ein. Dies erfolgt über den Klick auf den Button „Anmelden“.
Die Anmeldung erfolgt über die Eingabe Ihrer Zugangsdaten und eine anschließende TAN Eingabe.
Der Hinweis auf das erste und letzte Kennzeichen Ihres Freischaltkennwortes findet sich in den Antragsdokumenten der jeweils beantragten Karte.
Achtung: Die Anzahl der Sternchen ist nicht identisch mit der Länge des Passwortes!
KIM ermöglicht eine sichere elektronische Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern, Leistungserbringerinstitutionen und Kostenträgern, die im deutschen Gesundheitswesen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind. Der neue Kommunikationsstandard der gematik hat das Ziel, die gesamte elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen sicher und barrierefrei über KIM abzuwickeln und eröffnet somit die Möglichkeit, den Post- und Faxversand zeit- und geldsparend abzulösen.
KIM funktioniert so einfach wie ein klassisches E-Mail-Programm – jedoch wird jede Nachricht im Hintergrund automatisch signiert und verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt. Sensible Daten können somit nur von demjenigen eingesehen werden, für den sie bestimmt sind. So können beispielsweise Meldepflichten gegenüber Ärzten, statt wie bisher nur auf dem Postweg, nun mit wenigen Mausklicks via KIM erfüllt werden. Auch im Kontext vom eRezept können so in speziellen Fällen eRezepte per KIM versendet werden.
Mit dem KIM Client ermöglichen wir Ihnen über ein E-Mail-Programm KIM Nachrichten zu empfangen und zu verschicken. In späteren Ausbaustufen streben wir auch die Integration von KIM in Ihre Warenwirtschaft an.
Nein, hierfür benötigen Sie den KIM Client der ADG.
Bei der Bestellung von KIM erhalten Sie automatisch eine KIM Adresse dazu. Selbstverständlich können Sie auch noch zusätzliche KIM Adressen hinzuerwerben.