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Telematikinfrastruktur einfach erklärt

Das geschützte Netzwerk im Gesundheitsmarkt

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Die Telematikinfrastruktur (TI) in der Apotheke

Vernetzt die Akteure im Gesundheitsmarkt und bildet die Basis für diverse Anwendungen.

Voraussetzungen für den Zugang zur TI

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen über ein gesichertes Netzwerk miteinander. Sie fördert die Zusammenarbeit und stellt verschiedene Anwendungen, sogenannte Fachdienste, wie z. B. das eRezept, die ePA und KIM bereit. 

Zugriff erhält nur, wer über die technische Grundausstattung verfügt und sich als Heilberufler und zugelassene Betriebsstätte autorisiert.

Für den TI-Zugang benötigen Apotheken:
  • Eine stabile Internetverbindung
  • Einen Konnektor für eine sichere Verbindung mit den zentralen Fachdiensten der TI
  • eHealth-Kartenterminal(s) zum Einlesen der Karten (eGK, HBA)
  • Eine gerätespezifische Security Module Card des Kartenterminals (gSMC-KT) zur Authentisierung des Kartenterminals
  • Eine Institutionskarte (SMC-B) zur Authentifizierung der Apotheke
  • Einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA) zur Authentifizierung des Apothekers
     
Grafik TI-Komponenten für Apotheken

TI-Gateway:
Die modernste Lösung im Markt

Die Anbindung über ein TI-Gateway ist aktuell die modernste Lösung auf dem Markt und bietet einen besonders schnellen und stabilen Zugang zur TI. 

Im Gegensatz zu vorherigen Lösungen, bei denen ein physischer Konnektor notwendig war, erfolgt die TI-Anbindung dabei über einen virtuellen Highspeed-Konnektor in einem Rechenzentrum. 

Die ADG ist der erste Anbieter im Markt, der Apotheken mit ADG TI-as-a-Service eine Anbindung über ein TI-Gateway ermöglicht.

Wir verbinden Ihre Apotheke mit der TI. Mehr erfahren

Anwendungen der TI

Die TI bildet die Basis für verschiedene Anwendungen (Fachdienste).
Ziel ist es, die Abläufe digital abzubilden und dadurch Mehrwerte für die Teilnehmer zu schaffen.

eRezept

Medizinische Verordnungen digital erhalten und einlösen.

Mehr zum eRezept

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Für eine sichere Kommunikation im Gesundheitsmarkt. 

Mehr zu KIM

Elektronische Patientenakte (ePA)

Zentrale Dokumentation von z. B. Verordnungen und Befunden für eine bessere Beratung.

Mehr zur ePA
Refinanzierung Telematikinfrastruktur (TI)

Refinanzierung für Apotheken

Für die Ausstattung einer Apotheke mit den Komponenten und Anwendungen der TI erhalten Apothekeninhaber eine Refinanzierung. 

Die erforderlichen Anträge sind über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) zu stellen. 

SMC-B und HBA beantragen

SMC-B und HBA beantragen und bestellen

Neben den technischen Komponenten, die wir für Sie installieren, benötigen Sie eine Institutionenkarte (SMC-B) und einen Heilberufsausweis (HBA), um Zugriff auf die TI zu erhalten. Beide Karten müssen Sie beantragen und bestellen. Wir zeigen Ihnen, wie das geht.

Jetzt SMC-B und HBA bestellen

Häufige Fragen zur TI

Das Wort Telematik setzt sich aus den Begriffen „Telekommunikation“ und „Informatik“ zusammen und bezeichnet die Vernetzung verschiedener IT-Systeme. Es handelt sich dabei um ein geschlossenes Netzwerk, das einen sicheren Austausch von Gesundheitsinformationen zwischen den Leistungserbringern (Apotheken, Ärzte, Krankenhäuser usw.), den Kostenträgern und den Patienten ermöglicht. Zugang erhält nur, wer nachweislich beruflich dazu berechtigt und mit dem entsprechenden Equipment ausgestattet ist. Für den Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung der TI ist die gematik GmbH verantwortlich.

Konnektor

Der Konnektor wird ins lokale Netzwerk eingebunden und stellt eine sichere Verbindung mit den zentralen Diensten der TI her. Er ermöglicht damit den sicheren Zugang zur TI und bindet die lokalen Kartenterminals und Karten der Apotheke ein.

Kartenterminals

Um die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eines Patienten einlesen zu können, werden in der Apotheke zertifizierte Kartenterminals benötigt.

Elektronischer Heilberufsausweis (HBA)

Um sich als Heilberufler im Netzwerk identifizieren zu können, benötigt jeder Apotheker einen elektronischen Heil­berufsausweis (HBA). Dieser wird über zusätzliche Einschübe in die Karten­terminals eingesteckt und dient zur Authentifizierung.

Die Ausgabe der HBA erfolgt über die Landesapothekerkammern.

Institutionenkarte (SMC-B)

Damit sich jede Apotheke auch als zugelassene Betriebsstätte authentisieren kann, benötigt der Inhaber eine Institutionenkarte – auch SMC-B-Karte genannt. Diese wird ebenfalls in den Einschub des Kartenterminals eingesteckt.

Die Ausgabe der SMC-B erfolgt über die Landesapothekerkammern.

Die gerätespezifische Sicherheitsmodulkarte KT (gSMC-KT) wird für jedes Kartenterminal benötigt. Ohne die gSMC-KT kann keine Verbindung zwischen eHealth-Kartenterminal und der Telematikinfrastruktur hergestellt werden. Die Smartcard enthält die Zertifikate und Schlüssel zum Aufbau der verschlüsselten Verbindung zum Konnektor.

Die Zertifikate haben nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Daher muss die gSMC-KT in regelmäßigen Abständen (ca. alle fünf Jahre) getauscht werden.

Bei PTV4 handelt es sich um ein Update des Konnektors. PTV steht dabei für die Abkürzung „Produkttypversion“ und die Zahl 4 weist auf die 4. Version des Konnektors hin.

Das Update des Konnektors auf die 4. Version (PTV4) wird für die Anwendungen „Elektronische Patientenakte“ (ePA) und „Elektronisches Rezept“ (eRezept) benötigt und ist ein wesentlicher Bestandteil der Refinanzierungsvereinbarung vom 27. Mai 2020 zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV Spitzenverband.
Damit Sie das elektronische Rezept (eRezept) und die elektronische Patientenakte (ePA) über die Fachdienste der TI nachweisen können, haben wir Ihren Konnektor auf die geforderte Produkttypversion 4 (PTV4) aktualisiert. Bei dem durchgeführten Update handelt es sich um eine Erweiterung des Funktionsumfangs Ihres Konnektors, welcher nun die Voraussetzungen erfüllt, um die Refinanzierungspauschale für die TI zu erhalten.

Bei PTV5 handelt es sich um ein Update des Konnektors. PTV steht dabei für die Abkürzung „Produkttypversion“ und die Zahl 5 weist auf die 5. Version des Konnektors hin.

Diese 5. Version (PTV5) wurde für die Anwendung „Elektronische Patientenakte 2.0“ (ePA) benötigt – einem weiteren Schritt der Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur.

Zudem ist es ein Bestandteil der geänderten Refinanzierungsvereinbarung zum 1. Juli 2023, die der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV Spitzenverband festgelegt haben.

Damit Sie den erweiterten Funktions­umfangs der elektronischen Patientenakte 2.0 (ePA) über die Fachdienste der TI nachweisen können, haben wir Ihren Konnektor rechtzeitig auf die geforderte Produkttypversion 5 (PTV5) aktualisiert.

Erst mit dem Update erfüllt Ihr Konnektor alle Voraussetzungen, um eine weitere, vollständige Refinanzierungspauschale für die TI zu beantragen.

Für die Anschaffung der benötigten Komponenten erhalten Apotheken einen finanziellen Ausgleich durch die gesetzlichen Krankenkassen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf entsprechende Pauschalen geeinigt. Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des Nacht- und Notdienstfonds.
 

 

  • Registrierung im Nacht- und Notdienstfonds (NNF) Apothekenportal
  • Antrag auf Rückerstattung inkl. Selbsterklärung zur technischen Inbetriebnahme der Telematikinfrastruktur

Die Selbsterklärung wird von Ihnen im Rahmen des Antrags auf Rückerstattung abgegeben und dient als Nachweis dafür, dass die Telematikinfrastruktur in Ihrer Apotheke mit den aktuellen Funktionen und Fachanwendungen einsatzbereit ist.

  • Installation der Hardware (Konnektor und eHealth-Kartenterminal)
  • Freigeschaltete und aktivierte SMC-B-Smartcard
  • Aktive Verbindung zur zentralen Telematikinfrastruktur (VPN-TI Tunnel)
  • Zugang zu den Anwendungen elektronischer Medikationsplan (eMP), elektronische Patientenakte (ePA), eRezept und KIM (ab 01.04.2024)

Das zu meldende Datum der Inbetrieb­nahme im Rahmen der Selbsterklärung entspricht dabei dem Datum der erfolgreichen Durchführung der oben genannten Schritte (Installation der Hardware und Freischaltung der Karten). Sollten Sie das Datum nicht genau wissen, geben Sie das Datum der ersten Nutzung des AMTS Moduls an.

Hinweis
Der Nachweis in Form einer Auftrags­bestätigung oder Rechnung ist dabei nicht notwendig! Der Einsatz eines Heilberufs­ausweises (HBA) ist in diesem Zusammenhang noch nicht notwendig. Damit kann auch die Freischaltung des HBAs bzw. Änderung der Transport-PINs der Karte und der qualifizierten Signatur (QES) zu einem späteren Zeitpunkt (Q1/2021) stattfinden. Bis dahin ist der PIN-Brief des HBAs sicher aufzubewahren!
Weitere Informationen zum Antrag der Kostenerstattung finden Sie auf der Website des Nacht- und Notdienstfonds.

Fragen und Antworten zum Heilberufsausweis und der Institutionenkarte finden Sie auf der Seite SMC-B und HBA bestellen.

Haben Sie Fragen zur TI oder möchten Ihre Apotheke anbinden lassen?

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