Endnutzer-Lizenzvereinbarung
Applikation MAJA – Meine Apotheken Jederzeit Analysieren
1. Gegenstand der Vereinbarung
1.1 Gegenstand der Vereinbarung ist die Bereitstellung einer Applikation zur Administration des Apothekensystems (S3000) von Kunden der ADG, inklusive der damit verbundenen Verarbeitung von Daten der Apotheke / Apothekengruppe. Eine Nutzung der App ist nur in Verbindung mit einem Vertrag für das ADG S3000 Managementcenter möglich. Die Applikation kann über öffentliche App-Stores für Mobilgeräte erworben werden; derzeit Google Android und Apple IOS. Endnutzer in Bezug auf diese Applikation sind unter Berücksichtigung der Einsetzbarkeit dieser Applikation ausschließlich Apothekenkunden der ADG. Im Folgenden wird der Applikationsnutzer auch abgekürzt „Nutzer“ oder schlicht „Kunde“ genannt.
1.2 Ferner ist Gegenstand der Vereinbarung die Softwarepflege der unter 1.1. aufgeführten Applikation sowie deren Support innerhalb der Geschäftszeiten der ADG. Diese sind montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr, ausgenommen sind Sonn- und Feiertage.
1.3 ADG ist berechtigt, diese Lizenzbedingungen zu ändern. Änderungen werden ab dem Datum ihrer Gültigkeit wirksam, wenn der Kunde nicht binnen 6 Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht. Auf diese Folge weist ADG den Kunden bei Mitteilung der Änderung ausdrücklich hin.
1.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, es sei denn, sie beruhen auf einer individuellen Vertragsabrede. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Formklausel.
2. Rechteeinräumung
2.1 ADG räumt dem Kunden während der Laufzeit der Vereinbarung das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und auf die Vereinbarungsdauer zeitlich beschränkte Nutzungsrecht an der Software und deren Dokumentation ein. ADG bleibt in jedem Fall Eigentümerin der Software, insbesondere aller Rechte, Softwareprogramme und Dokumente. Die Nutzungsrechte an der App richten sich nach den gesonderten Nutzungsbedingungen für Endnutzer und sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
2.2 Der Kunde räumt der ADG das Recht ein, die Statistiken zur Reichweiten- und Erfolgsmessung gemäß Ziffer 1.1, Satz 2 dieser Lizenzbedingungen in anonymisierter und aggregierter Form (d. h. ohne Bezug zu einer Apotheke oder zu der natürlichen Person, welche die Applikation bezieht) für eigene Zwecke, insbesondere für eigene Auswertungen und Reichweitenmessungen zu verwenden, sowie die so gewonnenen Zahlen zu veröffentlichen.
2.3 Verstöße gegen die Regelungen unter Punkt 2.1 berechtigen ADG zur Geltendmachung des ihr daraus entstandenen Schadens sowie zur fristlosen Kündigung der Vereinbarung mit dem jeweiligen Kunden.
3. Verfügbarkeiten sowie Umfang der Pflege- und Supportleistungen
3.1 ADG ermöglicht dem Kunden grundsätzlich die Nutzung der Applikation „Meine Apotheken Jederzeit Analysieren“ 7 Tage in der Woche ohne zeitliche Einschränkung. Eine Garantie über die Verfügbarkeit der Anwendung „Meine Apotheken Jederzeit Analysieren“ gibt ADG, auch während der Geschäftszeiten, nicht ab.
3.2 ADG pflegt und verbessert die Software sowie die Applikation im Rahmen der technischen Möglichkeiten. Etwaige Updates oder Verbesserungen der Software können automatisch erfolgen.
3.3 ADG führt für die Software eine Fehlerdiagnose sowie die Beseitigung von Programmfehlern und Störungen durch. Die Beseitigung von Programmfehlern erfolgt in der Regel durch Lieferung des jeweils aktuellen Softwarestandes.
3.4 Der Umfang der Supportleistungen i. S. d. Ziffer 1.2 umfasst die Bearbeitung von Supportanfragen der Apotheke bzgl. der Software sowie etwaige technische Anfragen bzgl. der Applikation. Sämtliche Supportleistungen erfolgen grundsätzlich nur per E-Mail. Die Apotheke ist verpflichtet, vor etwaigen Supportanfragen zunächst die Dokumentation und die Hilfefunktion der Software zu konsultieren.
3.5 ADG ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den vorstehenden Ziffern 3.1, 3.2 und 3.3 eines Erfüllungsgehilfen zu bedienen und die Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung ganz oder teilweise auf den Erfüllungsgehilfen zu übertragen.
3.6 ADG führt keine Beseitigung von Softwarefehlern durch, die durch unsachgemäße Handhabung, Installation von Drittsoftware (sofern diese nicht von ADG unterstützt oder vertrieben wird oder vorbehaltlich individueller Regelung zwischen ADG und dem Kunden) oder durch Malware aller Art entstanden sind.
3.7 Der Kunde verpflichtet sich, die Software in ihren Funktionen oder in ihrem Erscheinungsbild nicht zu verändern, zu manipulieren oder in sonstiger Weise zu bearbeiten.
4. Pflichten des Nutzers
Der Nutzer ist verpflichtet,
a. die für den Abruf und die Übermittlung von Informationen und Daten erforderliche Kommunikationsinfrastruktur wie Telefon- und Internetverbindung sowie die notwendigen IT-Infrastruktursysteme selbst im erforderlichen Umfang bereitzustellen und zu unterhalten. ADG unterhält kein eigenes Telefon- oder Kommunikationsnetz und stellt dem Nutzer kein erforderlichen Internetzugang zur Verfügung.
b. die ihm zuzuordnenden Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationskennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben.
c. dafür Sorge zu tragen, dass bei der Nutzung alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte der ADG wie auch Dritter beachtet werden.
d. jegliche missbräuchliche Nutzung der Applikation „Meine Apotheken Jederzeit Analysieren“, insbesondere die eigene Übermittlung rechts- oder sittenwidriger, pornografischer, jugendgefährdender oder volksverhetzender, das Ansehen von ADG gefährdender, wettbewerbswidriger oder datenschutzrechtswidriger Inhalte zu unterlassen und ADG von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Applikation durch den Nutzer beruhen oder mit ihrer Billigung erfolgen oder sich aus rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Applikationsnutzung durch den Nutzer in Zusammenhang stehen.
e. aktuelle Virenschutzprogramme einzusetzen sowie Sicherungskopien, zu erstellen.
f. ab Kenntnis von einer Störung der Applikation „Meine Apotheken Jederzeit Analysieren“ der ADG diese unverzüglich anzeigen.
g. sicherzustellen, dass auch seine Mitarbeiter in allen Filialen die vorstehenden Pflichten beachten.
5. Preise – Zahlung – Zahlungsverzug
5.1 Die Preise verstehen sich zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Berechnung der Preise erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart oder angegeben ist, zu den am Tag des Vereinbarungsabschlusses gültigen Preislisten der ADG.
5.2 Die Preise sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei ADG.
5.3 Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
6. Garantie und Sachmängelhaftung
6.1 Es gelten die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
6.2 Garantien bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
6.3 Soweit ein Mangel des Vereinbarungsgegenstandes vorliegt, ist ADG nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder zur Lieferung eines neuen mangelfreien Vereinbarungsgegenstandes berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung trägt ADG die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Vereinbarungspreises. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
6.4 Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
6.5 Die Sachmängelhaftung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die auf äußere Einflüsse, Verschleiß, übermäßige Beanspruchung, Bedienungsfehler und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind.
6.6 Die Sachmängelhaftung umfasst nicht die Störungsbeseitigung innerhalb einer vorgegebenen Reaktionszeit.
7. Haftung
7.1 ADG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der ADG, beruhen. Soweit die Vereinbarungsverletzung durch ADG nicht vorsätzlich geschah, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.2 ADG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf („vertragswesentliche Pflicht“) schuldhaft verletzt wurde; in diesem Fall ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.3 Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes geregelt ist, haftet ADG ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs nicht. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen und deliktische Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
7.4 ADG haftet nicht für Fehler, die aufgrund mangelhafter oder falscher Bedienung des Gegenstands dieser Vereinbarung entstehen. Ferner haftet ADG nicht für einen Verlust von Nutzungs- oder Zugangsberechtigungen bzw. für einen etwaigen hieraus resultierenden Schaden der Apotheke, sofern der Verlust von Nutzungs- oder Zugangsberechtigungen nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschulden der ADG oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1 ADG verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden für Zwecke dieser Geschäftsbeziehung. Darüber hinaus verarbeitet ADG personenbezogene Daten des Kunden nur, im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen ADG und dem Kunden oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
8.2 ADG setzt für die ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich Personal ein, das auf die Vertraulichkeit verpflichtet worden ist. Dies gilt auch für etwaige Erfüllungsgehilfen sowie deren Personal.
8.3 Zum Zwecke der Ausführung der Vereinbarung kann eine Weitergabe der Daten (Name des Inhabers, Name der Apotheke, IDF, Kontaktdaten) des Kunden an Dritte erforderlich sein. Dies ist beispielsweise in folgenden Fällen erforderlich: an die PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG oder ein gem. §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen zum Zwecke der Abrechnung der Lizenzgebühr im Aktionszeitraum oder zum Zwecke der Durchführung dieser Vereinbarung.
8.4 Im Übrigen findet eine Weitergabe an Dritte nur statt, sofern der Kunde eingewilligt hat oder die Datenschutz-Grundverordnung oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
8.5 Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Apothekenkunden obliegt – sofern diese vorliegen – der Apotheke. Die Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb der Applikation an die Apotheke erfolgt Ende-zu-Ende verschlüsselt. Weder ADG, noch etwaige von ADG beauftragte Dritte können zwischen der Applikation und dem ADG Apothekensystem übermittelte Daten oder personenbezogene Daten einsehen. Soweit sich der Nutzer an den technischen Support der ADG wendet, erfolgt dies unverschlüsselt und ist somit auch für ADG und / oder etwaige von ADG beauftragte Dritte einsehbar.
8.6 Der Kunde verpflichtet sich, die ihm Rahmen dieser Geschäftsbeziehung von ADG zur Verfügung gestellten oder sonst wie zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse der ADG sowie die von ADG zur Verfügung gestellte Software und Daten (i. F. gemeinsam „vertrauliche Informationen“) absolut vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben bzw. diesen keinen Zugriff darauf zu ermöglichen und ausschließlich für die interne Anwendung zu nutzen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, sofern dem Kunden die vertraulichen Informationen bereits vorab bekannt waren, öffentlich bekannt waren, werden oder sofern sie dem Kunden von dritter Seite ohne dortigen Vertraulichkeitsverstoß bekannt gemacht werden.
8.7 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist Mannheim.
Hinweis
Datum der letzten Überprüfung und Aktualisierung: 06.05.2025