Kassen-Nachschau in der Apotheke

Im Rahmen der Kassen-Nachschau darf das Finanzamt unangekündigt die Kassenführung prüfen. Darauf sollten Sie vorbereitet sein.

Was ist eine Kassen-Nachschau?

Die Kassen-Nachschau ist ein eigenständiges Steuer-Kontrollinstrument, bei dem das Finanzamt die Kassenführung bei Betrieben mit Bargeldverkehr überprüfen darf.

Dabei ist es dem Prüfer erlaubt, ohne vorherige Ankündigung, Einsicht in Kassenunterlagen, Belege und weitere Organisationsunterlagen zu verlangen und einen Kassensturz durchzuführen.

Die rechtliche Grundlage dafür bildet das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, mit dem vor allem Steuerbetrug verhindert werden soll. 

Das wird bei einer Kassen-Nachschau geprüft

Während einer Kassen-Nachschau wird geprüft prüft, ob alle Einnahmen und Ausgaben der Apotheke korrekt, vollständig und nachvollziehbar erfasst sowie alle gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien eingehalten wurden.

Diese Unterlagen sind vorzulegen:

Das wird kontrolliert: 

  • Die ordnungsgemäße Führung des Kassenbuchs
  • Die Erfassung sämtlicher Zahlvorgänge im Kassensystem
  • Vorlage der Organisationsunterlagen
  • Die Kassensturzfähigkeit der Kasse

Bereiten Sie sich auf die Kassen-Nachschau vor

Eine Kassen-Nachschau kann in der Apotheker jederzeit erfolgen. Daher sollten Sie gut vorbereitet sein.

  • Machen Sie sich mit den Abläufen und erforderlichen Unterlagen vertraut
    Sowohl die Verfahrensdokumentation als auch das Bedienerhandbuch samt Änderungsmitteilungen zu den jeweiligen Softwareversionen sind in Ihrem ADG Warenwirtschaftssystem hinterlegt.
     
  • Holen Sie sich sachkundige Unterstützung bei einem Steuerberater oder Rechtsanwalt ein
    Diese können Sie umfassend bei diesem Thema unterstützen. 
     
  • Setzen Sie auf sichere und komfortable Systeme
    Wir stellen Ihnen die erforderlichen Systeme bereit, wie die Technische Sicherheitseinrichtung zur Erfassung aller Zahlvorgänge im ADG Kassensystem oder ein Internes Kontrollsystem (IKS).

Sicher durch die Kassen-Nachschau

Die Systeme der ADG helfen Ihnen dabei, die erforderlichen Vorgaben einzuhalten.

ADG IKS – Internes Kontrollsystem für Apotheken

Als Teil der Verfahrensdokumentation ist ein Internes Kontrollsystem (IKS) für alle Apotheken verpflichtend. Die ADG hat daher ein Internes Kontrollsystem speziell für Apotheken entwickelt, das zahlreiche Vorteile bietet.

ADG IKS kennenlernen

Kassenvorgänge aufzeichnen: TSE

Ein Kassen-Nachschauer darf nach den Aufzeichnungen der Kassenvorgänge verlangen. Die Daten werden mittels Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) gespeichert und lassen sich einfach an den Prüfer aushändigen und digital übertragen.

Mehr zur TSE

Fragen und Antworten zur Kassen-Nachschau im ADG Warenwirtschaftssystem

Die nachfolgenden Informationen basieren im Wesentlichen auf dem für ADAS – dem Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser – erstellten Merkblatt zur Kassen-Nachschau von Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Bernhard Bellinger. Wir haben diese um die programmtechnischen Details für die korrekte Handhabung Ihres ADG Warenwirtschaftssystems ergänzt.

Hinweis: Da die ADG als Softwarehaus keine Rechts- und Steuerberatung durchführen darf, gelten die Ausführungen als unverbindlich und können sich durch Gesetzgebung und den Erkenntnissen aus Maßnahmen der Finanzverwaltung ändern.

Wir empfehlen Ihnen daher eine sachkundige Beratung beim Steuerberater oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

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