KassenSichV / Kassen-Nachschau

Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ wurden die Vorgaben für den Einsatz von elektronischen Kassensystemen weiter verschärft. Nach der Einführung der Kassen-Nachschau im Jahr 2018 werden nun zwei weitere Anforderungen verpflichtend. Neben einer Belegausgabepflicht müssen  elektronische Aufzeichnungssysteme seit dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.

Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ wurden die Vorgaben für den Einsatz von elektronischen Kassensystemen weiter verschärft. Seit 2017 müssen Geschäftsvorgänge, die mittels elektronischer Kassensysteme erstellt worden sind, jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Das Gesetz sieht daher eine Einzelaufzeichnungspflicht der Kassenvorgänge vor.

2018 wurde die Möglichkeit der Kassen-Nachschau eingeführt. Dies ist ein eigenständiges Verfahren, bei dem ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung ein Kassensturz zur Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte durch die Steuerprüfung durchgeführt werden kann.

Diese gesetzlichen Vorgaben sind vollständig in den ADG Kassensystemen K4000 V, ADGRAYCE T und ADGKAi rechtskonform umgesetzt.

Dieses Gesetz legt lediglich fest, dass die Vorgaben eingehalten werden müssen, sagt aber nicht genau wie. Daher gilt ab 2020 nun die KassenSichV samt TSE, in der festgelegt wird, wie die Kassenhersteller das Gesetz im Detail umzusetzen haben.

Die nachfolgende Auflistung gibt erste Antworten auf Fragen, die sich für Apothekerinnen und Apotheker bei der KassenSichV / TSE in der Praxis stellen können.

Bitte beachten Sie:
Da die ADG als Softwarehaus keine Rechts- und Steuerberatung durchführen darf, gelten die Ausführungen als unverbindlich und können sich durch Gesetzgebung und den Erkenntnissen aus Maßnahmen der Finanzverwaltung ändern. Wir empfehlen Ihnen daher eine sachkundige Beratung beim Steuerberater oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Die wesentlichen Fragen und Antworten im Überblick

Fragen und Antworten zur Kassen-Nachschau
in Ihrem ADG Warenwirtschaftssystem

Die nachfolgenden Informationen basieren im Wesentlichen auf dem für ADAS – dem Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser – erstellten Merkblatt zur Kassen-Nachschau von Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Bernhard Bellinger. Wir haben diese um die programmtechnischen Details für die korrekte Handhabung Ihres ADG Warenwirtschaftssystems ergänzt.

Die nachfolgende Auflistung gibt erste Antworten auf Fragen, die sich für Apothekerinnen und Apotheker bei der Kassen-Nachschau in der Praxis stellen können.

Bitte beachten Sie:
Da die ADG als Softwarehaus keine Rechts- und Steuerberatung durchführen darf, gelten die Ausführungen als unverbindlich und können sich durch Gesetzgebung und den Erkenntnissen aus Maßnahmen der Finanzverwaltung ändern.

Wir empfehlen Ihnen daher eine sachkundige Beratung beim Steuerberater oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Die wesentlichen Fragen und Antworten im Überblick

Informationen rund um ADG IKS – Internes Kontrollsystem für Apotheken finden Sie hier.