| Versorgungs-Verträge regeln seit August
2003 die Belieferung von Pflege- und Altenheimen mit Arzneimitteln. Ziel
des Gesetzgebers ist es, die Arzneimittel-Sicherheit der Heim-Bewohner
zu erhöhen. Die effiziente Belieferung und die kompetente pharmazeutische
Betreuung der Heim-Bewohner sind deshalb wichtige Qualitätskriterien
bei der Auswahl der versorgenden Apotheke. PAVE unterstützt die Apotheke
bei diesen Aufgaben.
Zusätzlich unterstützt PAVE bei der Dokumentation der ordnungsgemäßen personenbezogenen Aufbewahrung der gelieferten Arzneimittel und der Information und Beratung der Heim-Bewohner und der Beschäftigten des Heims.
Mit PAVE wird die ordnungsgemäße personenbezogene Aufbewahrung
der gelieferten Arzneimittel dokumentiert und die orale Medikation gekennzeichnet.
Das Auseinzeln und Verblistern/Dosettieren von Arzneimitteln ist mit PAVE
ebenfalls möglich.
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